Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:
Immobilien: Kauf, Nießbrauch.
Ehe, Partnerschaft und Familie: Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag.
Erbe: Testament, Nachlassauseinandersetzung.
Schenkung und vorweggenommene Erbfolge (Immobilien) Übergabeverträge
Vermögensnachfolge: Übertragung von Immobilien, Schenkung zu Lebzeiten.
Vorsorgende Rechtsberatung: Rechtsberatung in Vermögensnachfolge, Testamentsgestaltung und Erbfolge etc.
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung.
Gerne nutzen Sie zur Kostenermittlung die zur Verfügung stehenden Gebührenrechner,
oder senden uns eine Anfrage...
Auf Grund der EU-DSGVO stellen wir Ihnen die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über E-Mail Formulare ausschließlich über verschlüsselte Verbindungen zur Verfügung.
Bei Bedarf nutzen Sie bitte unsere Kontaktformulare auf unserer Hauptseite >> https://www.kanzlei-schott.com/index.php/kontakt
Bei nachfolgendem Formular ist die Sendefunktion derzeit deaktiviert!