Kosten für notarielle Beurkundungen
Die Höhe der Notarkosten richtet sich nach Bedeutung und Wert des Geschäfts.
Maßgeblich für die Höhe der Notarkosten ist ausschließlich das bundesweit einheitliche Gerichts- und Notarkostengesetz.
Ausgehend vom jeweiligen Gebührensatz errechnet sich die konkrete Gebühr nach der vom Geschäftswert abhängigen Gebührenstaffelung.
Die Beurkundungsgebühr umfasst dabei die umfassende Beratung durch den Notar, die Entwurfsfertigung sowie die Beurkundung im engeren Sinne.